Die Mitglieder des Kreistages Unna sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, die das Land NRW in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt hat. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Darüber hinaus entsendet der Kreistag Mitglieder in Gremien der Beteiligungen des Kreises Unna (zum Beispiel Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen). Hierfür werden zum Teil auch Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Den Mitgliedern der SPD-Kreistagsfraktion ist Transparenz auch mit Blick auf die Aufwandsentschädigungen wichtig. Daher finden Sie in der folgenden Übersicht (Stand: 23.06.2023) eine Auflistung der mandatsbezogenen Aufwandsentschädigungen sowie der entsprechenden Aufwandsentschädigungen in den Beteiligungen.